Noch bis zum 04.07.2025 - Förderung für den Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur
Förderung für den Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur - Antragstellung noch bis 04.07.2025 möglich
Wer kann die Förderung beantragen?
- sämtliche natürliche und juristische Personen, also Privatpersonen, wie auch sämtliche Unternehmensformen, werden gefördert
Was wird gefördert?
- Neuaufbau von öffentlich zugänglicher Normal- oder Schnellladeinfrastruktur in Bayern
- Bei Ladeorten mit ausschließlich Normalladepunkten (AC-Ladepunkte mit Typ2-Stecker): mindestens 4 bzw. maximal 20 Ladepunkte
- Bei Ladeorten mit ausschließlich Schnellladepunkten (DC-Ladepunkte mit CCS-Stecker): mindestens 1 bzw. maximal 2 Ladepunkte
- Bei Ladeorten mit beiden Ladepunktarten (AC- und DC) müssen Obergrenzen ebenfalls eingehalten werden
- Einhaltung der aktuellen AFIR (gültig ab 13.04.2024)
- Mindestbetriebsdauer: 6 Jahre
- Ladepunkte müssen mit 100 % Ökostrom versorgt werden
Fördergegenstand:
Gefördert wird die Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme. In diesem Aufruf sind mindestens 1 Schnell-Ladepunkt (maximal 2) bzw. mindestens 4 Normal-Ladepunkte (maximal 20) pro Standort aufzubauen. Bei Misch-Ladeinfrastrukturen (Normal- und Schnell-Ladepunkte) muss mindestens eine der vorherigen Untergrenzen umgesetzt werden, wobei die Obergrenzen für Normal- und Schnell-Ladepunkte immer einzuhalten sind.
Zuwendungsfähige Ausgaben für den Netzanschluss sind nur als Ergänzung zu einer Ladepunkt-Förderung förderfähig.
Nicht förderfähig sind u.a. reine Planungs- und Beratungsleistungen, Eigenleistungen, Betriebskosten sowie Kosten für den Neubau des Parkplatzes selbst.
Fördersatz für Ladepunkte:
- Normalladen ≥ 3,7 kW bis ≤ 22 kW: 40 %, max. 2.500 € je Ladepunkt
- Schnellladen > 22 kW bis < 100 kW: 40 %, max. 10.000 € je Ladepunkt
- Schnellladen ≥ 100 kW, 40 %, max. 20.000 € je Ladepunkt
- Schnellladen ≥ 100 kW inkl. integriertem Pufferspeicher ≥ 75 kWh, 40 %, max. 25.000 € je Ladepunkt
Fördersatz für Netzanschluss:
- Anschluss an Niederspannungsstromnetz: 40 %, max. 10.000 € je Standort
- Anschluss an Niederspannungsstromnetz inkl. Pufferspeicher ≥ 75 kWh pro Schnell-Ladepunkt: 40 %, max. 20.000 € je Standort
- Anschluss an Mittelspannungsstromnetz: 40 %, max. 20.000 € je Standort
Erhöhung des Fördersatzes:
Die prozentuale Förderung für Ladepunkte und Netzanschluss kann pro Antrag auf 50% angehoben werden, wenn Ladepunkte in Verbindung mit mindestens einem der folgenden Zusatzkriterien aufgebaut werden:
Fördersumme pro Antragsteller: Pro Antragsteller wird die maximale Zuwendungssumme in diesem Förderaufruf auf 250.000 Euro begrenzt.
Voraussetzungen:
- Öffentlich zugängliche Ladestation
- Betrieb der Ladestationen mit Strom aus erneuerbaren Energien
- Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren
- Einhaltung der Vorgaben der Ladensäulenverordnung
Zugänglichkeit:
Die volle Förderung gilt nur bei einer ununterbrochenen öffentlichen Zugänglichkeit (24/7). Sofern die Ladeinfrastruktur mindestens montags bis samstags für je 12 Stunden öffentlich zugänglich ist (12/6), reduzieren sich die maximalen Förderbeträge auf die Hälfte. Bei einer geringeren Zugänglichkeit kann keine Förderung mehr gewährt werden.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir unterstützen Sie gerne bei der Errichtung Ihrer Ladeinfrastruktur.
Mehr Informationen unter:
https://www.bayern-innovativ.de/de/seite/foerderprogramm-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge-2-0/
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Gesetzesbeschluss: Ab 2025 sind Ladepunkte für öffentliche Parkplätze Pflicht.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt: Betreiber öffentlicher Parkplätze müssen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge bereitstellen. Den Gesetzesbeschluss können Sie unter: "§10 Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen" https://www.gesetze-im-interne... einsehen.
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